Uncut
Abgründe

FSK18, SPIO/JK, R-Rated, Unrated, Uncut, Indiziert, Beschlagnahmt und Co.

Die unzähligen Kennzeichnungen, rechtlichen Bestimmungen und Begriffe machen es einem oft schwer sich im Dschungel der Horrorfilm-Veröffentlichungen zurecht zu finden. Wir fassen für euch noch einmal alle wichtigen Begriffe auf einer Seite zusammen.

Du hast dir gerade einen neuen Horrorfilm gekauft, willst diesen auch sogleich stolz der Horrorcommunity präsentieren – und schon geht es los. „Der ist geschnitten“, schallt es dir entgegen, was freundlicherweise noch einmal 27 weitere Personen wiederholen. „Da hättest aber lieber den DC holen sollen.“, „In der Unrated-Version ist der viel geiler!“, „Da musst auf den UK-Import zurückgreifen. Der ist in Deutschland leider indiziert.“ Und so geht es dahin. Mit jedem Kommentar wird ein weiterer Begriff in den Raum geschmissen.

Selbstverständlich ist das überspitzt formuliert und die alten Horrorhasen werden mit den Wörtern geschickt jonglieren können. Jedoch gerade zu Beginn ist die Flut an Ratings, Schnittfassungen und gesetzlichen Bestimmungen doch leicht verwirrend. Manche Veröffentlichungen sind gar so kompliziert, dass es selbst den Experten und Expertinnen die Schweißperlen auf die Stirn treibt.

Der Dschungel an Schnittfassungen

Darum lasst uns unsere Macheten auspacken und den Dschungel etwas lichten.

Starten sollten wir dabei ganz zu Beginn beziehungsweise ganz am Ende: beim Drehschluss. Hier haben wir nämlich erst einmal etliche Stunden an Rohmaterial, welches nun in der Postproduktion bearbeitet und zum schlussendlichen Film zusammengeschnitten wird. Dabei fällt irrsinnig viel (mal mehr, mal weniger) des ursprünglichen Filmmaterials der Schere zum Opfer. Das Ergebnis der Postproduktion ist im Normalfall die Kinofassung (Theatrical Cut) mit dem der Film weltweit in die Kinos kommt. Es gibt allerdings auch hier schon Ausnahmen, sodass es für unterschiedliche Länder unterschiedliche Kinofassungen gibt.
In vielen Fällen erscheinen nach der Kinoauswertung noch weitere Schnittfassungen für das Heimkino. Vielfach sind dies bevorzugte Schnittfassungen der Regisseure (Director’s Cut) oder um entfallene Szenen verlängerte Fassungen (Extended Cuts).

Alle diese Schnittfassungen sind grundsätzlich im Sinne von Zensur „ungeschnitten/uncut“. Eine längere Fassung bedeutet nicht auch automatisch einen besseren Film. Es hat schließlich schon einen Grund warum aus 50 Stunden Filmmaterial 2 Stunden Film wurden. So sind manche Director’s Cuts sogar kürzer als die Kinofassungen.

Zensur-Kürzungen in den USA

Es wäre natürlich zu schön, wenn alle Filme problemlos ungeschnitten überall erscheinen würden. Wie wir alle wissen, ist dies leider nicht der Fall. Es gibt in fast allen Ländern Jugendschutzbehörden, die Filme überprüfen und entsprechend bewerten.

In den Vereinigten Staaten ist dies die MPAA (Motion Picture Association of America), welche die in den USA erscheinenden Filme in fünf Kategorien aufteilt:

  • G: für alle Altersklassen
  • PG: könnte vielleicht teilweise für manche Kinder zu viel sein, sollten sich die Eltern mal anschauen.
  • PG-13: könnte für Kinder unter 13 unpassend sein, sollten sich die Eltern auf jeden Fall gut anschauen.
  • R: unter 17 darf man nur in Anwesenheit eines Erwachsenen rein – nein, ihr sollt keine Obdachlosen dafür bezahlen
  • NC-17: Unter 18-jährige sind nicht erlaubt

MPAA Ratings

Das US-amerikanische Ratingsystem ist sehr spannend und hat eine interessante Geschichte, auf die wir ein anderes Mal noch näher eingehen werden. Hier möchte ich erst einmal nur auf jene Aspekte eingehen, die für NeueinsteigerInnen auch wirklich wichtig sind. Zum Beispiel, dass viele von euch wahrscheinlich schon oft von einem R-Rating, aber eher selten von einem NC-17-Rating gehört haben. Dies liegt daran, dass Filme mit einem NC-17-Rating einem grundsätzlichen Werbeverbot unterliegen und in einigen großen Kinoketten nicht gezeigt werden. Gleiches gilt auch für Filme, die überhaupt kein Rating haben. Ein NC-17-Rating oder gar keines wäre daher für einen Film mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der kommerzielle Tod. Deswegen versuchen Studios für Horrorfilme möglichst noch ein R-Rating zu bekommen, damit sie den Film auch entsprechend vermarkten können. Hier kann es also sein, dass die Studios sich selbst zensieren, damit sie erfolgreicher sein können.

Wie schlimm ein Unrated-Film ist, kann allgemein nicht gesagt werden. Oft wird diese Bezeichnung als reines Werbemittel verwendet und hätte von der MPAA eigentlich ein PG-13 bekommen. Vielfach ist es jedoch wirklich so, dass damit ein NC-17-Rating umgangen wird, da manche Kinos eher noch Filme ohne Rating als welche mit einem NC-17 zeigen.

Das Rating-System hat jetzt zwar keinen Einfluss auf uns, aber eben darauf wie Filme gemacht werden. Dadurch steht gerade das NC-17-Rating auch schon seit einiger Zeit stark in der Kritik.

FSK und SPIO/JK

Im Gegensatz zur MPAA gibt es jedoch in Deutschland Regelungen, die direkten Einfluss auf uns haben. Getragen wird das Ganze von der SPIO (Spitzenorgansiation der Filmwirtschaft) in der über 1.000 Unternehmen aus dem Bereich Film und Fernsehen vertreten sind. Von der SPIO gibt es zwei unterschiedliche Kennzeichnungen. Einerseits die FSK (Frewillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) und andererseits die SPIO/JK.

FSK

Wie allgemein wohl bekannt sein dürfte prüft die FSK und vergibt dann eine Altersfreigabe zwischen 0 und 18 Jahren. Außer dem hässlichen FSK-Bild hat das für die Volljährigen unter uns keine weiteren Auswirkungen. Nun kann es aber auch sein, dass die FSK eine Kennzeichnung gänzlich verweigert, wenn der Film in ihren Augen schwer jugendgefährdend ist. Wenn dies der Fall ist, haben die Betroffenen die Möglichkeit die Juristenkommission der SPIO (SPIO/JK) anzurufen und um eine Prüfung zu bitten. Sollte diese feststellen, dass keine strafrechtlichen Bedenken bestehen, bekommt das Medium eine entsprechende Kennzeichnung. Entweder

  • SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung

Damit ist das Medium einer FSK18-Kennzeichnung gleichgesetzt und darf im Handel an Erwachsene verkauft werden.

oder

  • SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich

In diesem Fall geht die JK von einer schweren Jugendgefährdung aus und der Film darf nicht öffentlich beworben werden. Diese Kennzeichnung kommt einer Indizierung gleich.

SPIO/JK

Eine Prüfung durch die FSK hat den Vorteil, dass diese Titel später nicht mehr indiziert oder beschlagnahmt werden können, im Gegensatz zu einer Prüfung durch die JK.

Verbotene Filme

Was hat es aber nun mit Indizierung und Beschlagnahme auf sich? Was bedeutet es, wenn ein Film auf dem Index steht?

Hier bewegen wir uns weg von der SPIO hinzu der BPjM, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und gerichtlichen Zensurmaßnahmen. Die BPjM überprüft Medien auch wieder auf ihre Jugendgefährdung und sollte sie eine solche feststellen, wird dieses Medium indiziert, d.h. das Medium landet auf dem Index. Dabei wird bei Trägermedien zwischen Liste A und Liste B unterschieden. In Listenteil A sind alle jugendgefährdenden Trägermedien aufgelistet, in Liste B jene, die nach Ansicht des Gremiums zusätzlich strafrechtlich relevant sind und von einem Gericht überprüft werden sollten. Mit der Indizierung ist der Film keineswegs verboten, aber es herrscht ein strenges Werbeverbot, der Film darf nicht öffentlich ausgestellt oder ausgestrahlt werden und der Versandhandel ist eingeschränkt.

Sollte ein Film nicht nur jugendgefährdend, sondern auch potentiell strafrechtlich bedenklich sein, kommen Gerichte ins Spiel und entscheiden darüber, ob ein Trägermedium beschlagnahmt werden soll. Dies kann aufgrund unterschiedlicher Straftatbestände wie zum Beispiel Volksverhetzung (§ 130 StGB), Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB) oder Gewalt- und Tierpornographie (§ 184a StGB) erfolgen, im Falle von Filmen ist es meist der berühmte Paragraf 131 StGB: Gewaltdarstellung. Sollte das zuständige Gericht feststellen, dass die Veröffentlichung gegen einen Straftatbestand verstößt, wird diese beschlagnahmt. Der Rechteinhaber hat somit, alle Exemplare aus dem Handel zurückzurufen und eine weitere Verbreitung, öffentliche Ausstellung/Vorführung, Überlassung sowie der Verkauf stehen nun unter Strafe. Darüber hinaus kann das Gericht auch eine Einziehung veranlassen, d.h. die Exemplare werden vom Staat selbst eingezogen.
Ganz klar muss hier dann aber auch festgehalten werden, dass der Kauf, der Besitz und der Konsum von beschlagnahmten Medien nicht strafbar ist.

Tu felix austria

Die Römer wussten es schon: du glückliches Österreich. Und in der Tat, was Zensurmaßnahmen im Filmbereich betrifft, ist man in Österreich wirklich ein glücklicher Horrorfan. Da Österreich als Markt zu klein ist, werden zwar grundsätzlich auch die deutschen Medien verkauft, aber deren Kennzeichnungen haben in Österreich keine bindende Wirkung. Genauso wenig gibt es eine Indizierung und Beschlagnahme wie in Deutschland. Ganz ohne Zensur ist aber auch das kleine Alpenland nicht. Das katholische Land hatte früher so seine Schwierigkeiten mit zu gotteslästerlichen Filmen wie zum Beispiel Werner Schroeters Das Liebeskonzil (1985) und Herbert Achternbuschs Das Gespenst (1982), welche meines Wissens bis zum heutigen Tag aufgrund von Verspottung des Katholizismus verboten sind.

Darüber hinaus blühen aber in Österreich nach wie vor die Labels, die sich auf ungeschnittene Werke spezialisieren, welche besonders in Deutschland nur schwer zu bekommen sind.

Und nun?

Damit habt ihr hoffentlich einen groben Einblick in die Begrifflichkeiten der Schnittfassungen, Ratings und Zensurmaßnahmen bekommen und könnt bei der nächsten Diskussion fröhlich mitmischen.

Wenn ihr beim nächsten Einkauf sicher gehen wollt, dass ihr auch ja die Version erwischt, die ihr auch haben wollt, ist es immer hilfreich bei Schnittberichte oder ofdb vorbei zu schauen. Damit sollten ärgerliche Fehlkäufe der Vergangenheit angehören. In diesem Sinne viel Spaß mit euren nächsten Horrorfilmen – ungeschnitten und in eurer bevorzugten Schnittfassung.

Horrorfilme sind für mich ein Tor zu den unheimlichen, verstaubten Dachböden und finsteren, schmutzigen Kellern der menschlichen Seele. Hier trifft man alles von der Gesellschaft abgeschobene, unerwünschte, geächtete, begrabene: Tod, Schmerz, Angst, Verlust, Gewalt, Fetische, Obsession. Es ist eine Entdeckungsreise auf die "Schutthalde der Zivilisation". Auf diese Reise würde ich euch gerne mitnehmen.

2 Comments

  • Joe

    Ich weiß Ihre Bemühungen zu schätzen, deutschen Lesern das US-amerikanische Ratingsystem zu erklären, aber es scheint zu implizieren, dass das US-Ratingsystem viel strenger ist als (oder zumindest vergleichbar streng) die Ratingsysteme in Europa, und das ist einfach nicht wahr. Im Großen und Ganzen sind die Sprachgesetze in den Vereinigten Staaten sehr viel liberaler als in Europa. Als Amerikaner, der in Deutschland lebt, denke ich, dass es eine Reihe von Punkten gibt, die es wert sind, geklärt zu werden:

    1) In den Vereinigten Staaten gibt es absolut KEINE Jugendschutzbehörde, die Filme bewertet. Anders als in den meisten europäischen Ländern hat das US-Ratingsystem nichts mit der Regierung zu tun. Wie der Name schon sagt, ist die Motion Picture Association of America KEINE Regierungsbehörde, sondern ein privater Industrieverband – derselbe, der auch die Academy Awards veranstaltet – und das Ratingsystem ist ein Beispiel für die freiwillige Selbstregulierung der Privatwirtschaft.

    2) Es gibt absolut KEIN “grundsätzliches Werbeverbot“ für NC-17-Filme. Das ist einfach falsch. Die US-amerikanischen Gesetze zur Meinungsäußerung sind nicht die gleichen wie die europäischen Gesetze zur Meinungsäußerung, und ein Gesetz dieser Art wäre zumindest in den letzten sechs oder sieben Jahrzehnten verfassungswidrig gewesen. (Selbst wenn es ein solches Gesetz gäbe, was nicht der Fall ist, wäre es ein einzelstaatliches Gesetz, kein Bundesgesetz). Richtig ist, dass viele einzelne Zeitungen ihre eigenen Richtlinien darüber haben, welche Art von Werbung sie akzeptieren, und viele von ihnen werden keine Anzeigen für Filme schalten, die sie als pornografisch ansehen. Vor allem in den 1990er Jahren galt dies oft (aber nicht immer) für Filme mit der Altersfreigabe NC-17.

    3) Zumindest scheint Ihr Beitrag, so wie ich ihn lese, NC-17 mit „ab 18“ gleichzusetzen, was darauf schließen lässt, dass „ab 18“-Horrorfilme in den US-Kinos nicht weit verbreitet sind. Tatsächlich hat fast jeder einzelne nicht-pornografische Film mit einem „ab 18“-Rating in Deutschland ein R-Rating in den USA, einschließlich (wenn ich mich nicht irre) der Version von „Saw 3d“, die in Deutschland verboten wurde.

    Andere Anmerkungen

    Dass es in den USA ein freiwilliges Bewertungssystem gibt, mag als unwichtiger Unterschied erscheinen, aber das stimmt nicht. Einige seriöse Kinos, darunter große Kinoketten (wie Landmark Theatres), zeigen regelmäßig NC-17- und nicht eingestufte Filme; viele Kinoketten lehnen die meisten Filme ab, machen aber von Fall zu Fall Ausnahmen. Viele Zeitungen werben für NC-17-Filme. Und die tatsächliche Durchsetzung des Bewertungssystems ist viel laxer als in Europa. Es ist im Laufe der Jahre strenger geworden, aber als ich 13-14 Jahre alt war, haben meine Freunde und ich uns ständig Filme mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren angesehen, und ich habe mit meinem Taschengeld oft Filme mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren, NC-17 und ohne Altersfreigabe auf VHS gekauft. Ich glaube nicht, dass es heutzutage noch so einfach ist, aber es ist auch nicht annähernd so streng wie in Europa. Der Versuch, Videobuster dazu zu bringen, „ab 18“-Filme an meine Wohnung zu schicken, war wie ein Visumsantrag.

    Ich finde es schrecklich, dass Regisseure manchmal gezwungen sind, ihre kreative Vision zu kompromittieren, weil ihre Studioverträge eine bestimmte Rating vorschreiben, die der Film erhalten muss. Aber interessanterweise geht es manchmal auch in die entgegengesetzte Richtung: Weil Teenager sich von Filmen fernhalten, die sie als kindisch ansehen, muss ein Regisseur manchmal „böse“ Sachen einbauen, um dem Film die vertraglich vereinbarte Altersfreigabe von PG-13 zu geben. Die Studios mischen sich ständig in den kreativen Prozess ein, das war schon immer so. Dies ist nur ein Beispiel dafür.

    Ich spreche oft mit Europäern, die davon überzeugt sind, dass dieser oder jener Film in den Vereinigten Staaten „verboten“ ist. Das ist Unsinn. Obwohl der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie hochgradig illegal ist, gibt es keine verbotenen narrativen Filme. Auf Wikipedia findet man eine lange Liste von Filmen, die in den Vereinigten Staaten „verboten“ sind, aber bei näherer Betrachtung wird man feststellen, dass KEINER von ihnen tatsächlich „verboten“ ist. (Auf der Liste steht zum Beispiel „Die Blechtrommel“. Das liegt daran, dass eine Stadt in Oklahoma den Film einige Monate lang als „Kinderpornografie“ verboten hat, bevor die Entscheidung aufgehoben wurde und alle Beteiligten die Stadt erfolgreich wegen Verletzung ihrer Rechte verklagten.) Jeder „verbotene“ Film in dieser Liste kann in den Vereinigten Staaten gekauft und verkauft werden; die meisten sind auf DVD und Blu-Ray erhältlich und können über ein halbes Dutzend legaler Streaming-Dienste angesehen werden. In den USA gibt es einfach keine „Beschlagnahmte“ oder indizierte Filme. Es gibt keine Liste von „Video Nasties“, die nicht verkauft werden dürfen. Die ungeschnittene Fassung von „A Serbian Film“ ist nicht verboten, der Nazi-Propagandafilm „Der ewige Jude“ ist nicht verboten: In den USA gibt es keine verbotenen Filme.

  • Mike

    für was gibts geschnittene fassungen für vollljährige (18+), die wissen wohl selber was sie sehen wollen und was nicht, für 17 jährige und darunter sag ich noch ok, genauso beschlagnahmte filme, für was werden die filme dann gedreht? Damit man sie nicht ansehen darf? scheiss auf fsk, spio und co., machen alles nur noch kaputter wie es eh schon ist……

...und was meinst du?